Aus der Praxis - für die Praxis" von Gunther Hoegg, S. 75: "Stellt ein Lehrer nach Rückgabe der Klassenarbeit fest, dass er sich bei einer Note zu Gunsten des Schülers geirrt hat, z.B. beim Addieren der Punkte, so ist eine nachträgliche Änderung, d.h. eine Verschlechterung der Note, juristisch zulässig
Das ist trotzdem für die Thematik total belanglos, meine Korrektur war also falsch, ich habe dabei an die Zeugnisregelung gedacht.
Du beziehst aber nur Stellung zu einer unnötigen Situation und gibts deinen Senf dazu, obwohl das nicht von Nöten ist.