Hier ist das geltende Gesetz des Königreichs Gondor zu finden. StrafgesetzbuchGliederung [tabmenu] Allgemeines §1 Rechte und §2 Pflichten §3 Ordnungswidrigkeiten §4 Straftaten §5 Kapitalverbrechen Einleitung Legende Hier sind die Gesetze Gondors beschrieben. Das Gesetzbuch ist auf dem gesamten Grund und für alle Bürger Gondors gültig. Das Gesetz wird durch die Stadtwachen durchgesetzt. Strafen können sich von Geldstrafen bis zu einer Exekution erstrecken. Straftaten die in Planung sind sowie Mittäterschaft oder das Verleiten dazu wird als Bruch des jeweiligen Gesetzes gewertet. StadtwachenEine Stadtwache ist eine vom Gesetz mit Sonderrechten ausgestattete Person, welche das Gesetz vollstreckt.SoldatAls Soldat gilt jeder Angehörige des Militärs.ZivilistenJede Person, welche Gondor angehört und kein Soldat ist, zählt als Zivilist.PersonDie Summe aller Bürger und Soldaten.BeschuldigterEine Person, welche einer Straftat beschuldigt wird.KriegsgefangenerWährend eines Kampfes festgenommene Person die nicht zu Gondor gehört.Die Verwahrung von Kriegsgefangenen obliegt der Stadtwache oder bei Abwesenheit dem Höchstrangigem. §1 Rechte §2 Ermächtigungen §1.1 Jeder Bürger hat das Recht sich frei zu bewegen, zu äußern oder auch alle anderen Freiheiten zu genießen, welche keinen anderen einschränken.§1.2 Jeder Beschuldigte hat in einem Strafprozess das Recht, sich zu verteidigen und darf Zeugen beantragen.§1.2.1 Ist eine Stadtwache selbst Augenzeuge einer Situation, so kann sie weitere Zeugenaussagen nach eigenem Ermessen beurteilen.§1.2.2 Das Ausnutzen der in §1.2.1 zugestandenen Macht wird mit einem Rauswurf aus der Stadtwache und der Hinrichtung gestraft.§1.2.3 Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. §2.1 Wird eine Person während einer Straftat erwischt oder verfolgt, so ist jedermann befugt diese Person an der Flucht zu hindern, bis eine Stadtwache sich seiner annimmt.§2.1.1 Während eine Stadtwache einem Gesetzbruch nachgeht, ist diese absolut befehlsimmun mit Ausnahme höherer Stadtwachen, des Königs und dessen Truchsess.§2.2 Begeht eine Person einen Gesetzesbruch, so erlischt bis zum Abschluss des Strafverfahrens jegliche Befehlsgewalt und Immunität, welche das eventuell bekleidende Amt oder der Dienstgrad verleiht. Davon ausgenommen sind der König, sein Truchsess, dessen Fürst und die Leitung der Stadtwache.§2.3 Nur die Stadtwache darf Straftäter nach dem Gesetzbuch bestrafen. Ausgenommen davon sind der König und dessen Truchsess.§2.3.1 Der Heerführer darf gegenüber Soldaten, ausgenommen Stadtwachen, Strafen unabhängig vom Gesetz verhängen.§2.3.2 Der Fürst darf gegenüber Zivilisten Strafen unabhängig vom Gesetz verhängen.§2.4 Eine Hinrichtung kann nur durch den König, dessen Truchsess oder der Leitung der Stadtwache vollzogen werden.§2.4.1 Der Heerführer darf Hinrichtungen bei Soldaten, ausgenommen Stadtwachen, verhängen und vollziehen.§2.4.2 Der Fürst darf Hinrichtungen bei Zivilisten verhängen und vollziehen.§2.5 Der König, dessen Truchsess und die Leitung der Stadtwache können Verurteilte mit entsprechender Begründung begnadigen.§2.6 Sollte eine Geldstrafe nicht bezahlt werden, muss diese mit einer Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen werden. Der Satz pro Hafteinheit beträgt 20 Münzen.§2.7 Der König, dessen Truchsess und die Leitung der Stadtwache können Fehlverhalten auch Ahnden, wenn dies nicht eindeutig vom Gesetzbuch gedeckt ist.§2.8 Der Eigentümer oder diesem unterstellte Nutzer eines Gebäudes oder Grundstücks können Personen ohne Begründung der Örtlichkeit verweisen. Ausgenommen davon sind der König, dessen Truchsess, der Fürst sowie Stadtwachen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.§2.8.1 Der König, dessen Truchsess und die Stadtwache können in Ar-Othrond sowie allen besetzten Gebieten Gondors vom Hausrecht nach §2.8 Gebrauch machen.§2.9 Hauptleute und höher können Soldaten dienstunfähig sprechen. Dies erfordert eine ordentliche Begründung und ist auf die körperliche und geistige Verfassung des Soldaten zu beziehen.§2.9.1 Den Weisungen von Meistern und Großmeistern der Alchemie bezüglich der Genesung des Soldaten ist durch dessen Vorgesetzten zu folgen, soweit die Situation dies erlaubt.§2.9.2 Bei Dienstunfähigkeit hat der Soldat seine Rüstung abzulegen und alles in seiner Macht stehende zu tun, um dessen Genesung zu beschleunigen.§2.10 Der König, dessen Truchsess und die Leitung der Stadtwache können sich zum Erhalt der Ordnung und Sicherheit in Gondor über den Fürst und dem Heerführer stellen.§2.10.1 Sollte wer gegen die Ausrufung verstoßen wird dies als Hochverrat gewertet. Definition und Strafmaß §3 Ordnungswidrigkeiten Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Verstöße im kleineren Ausmaß, die keine erheblichen Schäden nach sich ziehen.Eine Ordnungswidrigkeit zieht im Normalfall ein Bußgeld nach sich. Die Höhe richtet sich dabei nach der Schwere des Schadens oder der Regelverletzung.Das Maximum eines möglichen Bußgeldes bei Ordnungswidrigkeiten liegt bei 1000 Münzen §3.1 Das Bedrohen von Personen ist strafbar.§3.2 Das Belästigen oder Beleidigen einer Person ist strafbar.§3.3 Das Beschädigen von fremdem Eigentum ist strafbar. Definition und Strafmaß §4 Straftaten Eine Straftat ist eine bewusste und schuldhafte Handlung, die eine Überschreitung des Gesetzes ohne rechtfertigende Gründe darstellt.Zudem handelt es sich hierbei um Delikte, die einen hohen Schaden an Sachen oder Personen verursachen.Für Straftaten besteht eine Anzeigepflicht. Wer eine Straftat vortäuscht, unterstützt oder zu einer Straftat anstiftet, macht sich ebenfalls schuldig.Das Maximum eines möglichen Bußgeldes liegt bei 3000 Münzen.Alternativ können Haftstrafen von bis zu 30 Minuten verhangen werden. §4.1 Das Anbieten oder Annehmen von Gegenständen oder Dienstleistungen um das Gesetz zu umgehen ist strafbar.§4.2 Das Erzählen von Unwahrheiten gegenüber einer Stadtwache, während diese ihrer Aufgabe nachgeht ist strafbar.§4.2.1 Das Verweigern der Kooperation mit der Stadtwache ist strafbar.§4.3 Das Verweigern eines rechtmäßigen Befehls ist als Soldat strafbar. Im Zweifelsfall entscheidet die höchste anwesende Stadtwache, der Heerführer, der König oder dessen Truchsess über dessen Rechtmäßigkeit.§4.3.1 Das Verlassen seines militärischen Postens entgegen eines Befehls ist verboten.§4.4 Das unzulässige Festsetzen einer anderen Person ist strafbar.§4.5 Das Ausnutzen der Macht zum persönlichen Vorteil, welche ein bekleidetes Amt einer Person verleiht ist strafbar.§4.6 Das Brechen eines abgelegten Eides ist strafbar.§4.7 Das nicht Melden einer Straftat oder eines Kapitalverbrechens ist strafbar.§4.8 Das Aneignen fremden Eigentums ohne die Erlaubnis des Besitzers oder des Gesetzes ist strafbar.§4.9 Das Angreifen einer anderen Person ist strafbar.§4.9.1 Das Töten einer anderen Person aufgrund von Fahrlässigkeit ist strafbar.§4.10 Das Nötigen einer anderen Person ist strafbar.§4.11 Das Flüchten aus dem Gefängnis als Beschuldigter ist strafbar.§4.12 Das Eindringen in Gebäude oder Grundstücke ohne die Erlaubnis des Besitzers ist strafbar.§4.12.1 Jedes Gebiet sowie die Stadt Ar-Othrond zählen als Grundstücke.§4.12.2 Der König dessen Truchsess oder die Stadtwachen ist der Eintritt in dies bei bedarf zu genehmigen.§4.13 In Gondor zählen Güter, Ware oder Verbrauchsgenstände die Schaden für Leib und Leben anrichten als Illegal.§4.13.1 Darunter zählen Zwergen Fleisch, Grog, Schleierschwaden u.o andere Berauschende Substanzen. Definition und Strafmaß §5 Kapitalverbrechen Ein Kapitalverbrechen ist eine bewusste und schuldhafte Handlung, die eine Überschreitung des Gesetzes ohne rechtfertigende Gründe darstellt.Zudem handelt es sich hierbei um Delikte, die einen immensen Schaden an Sachen oder Personen verursachen.Für Kapitalverbrechen besteht eine erweiterte Anzeigepflicht. Wer ein Kapitalverbrechen vortäuscht, unterstützt oder zu einem anstiftet, macht sich ebenfalls schuldig.Ein Kapitalverbrechen wird mit einer Hinrichtung sanktioniert. OOC In Absprache eines Administrators+ kann bei einem Kapitalverbrechen ein Charakterreset, wobei der Charakter mit anderem Namen gelöscht und neu auf gleichem Rang erstellt wird, verhangen werden. §5.1 Das Desertieren als Soldat mit dem Ziel, dem Königreich Gondor grob zu schaden oder einem befeindeten Reich schädliche Informationen zu geben, wird mit dem Tod bestraft.§5.2 Das Töten aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier, Heimtücke, Graumsamkeit oder sonst einem niederen Beweggrund wird mit dem Tod bestraft